Wissenswertes
Für jedes Bundesland gibt es für die Anmeldung der Aufschaltung oder Änderung (Verantwortliche, Telefonnummern usw.) einer Alarmanlage einen Erhebungsbogen.
Das Formular ist vorrangig elektronisch auszufüllen und unterschrieben sowie eingescannt per Mail an die im Formular angegebene Adresse zu retournieren! Sollte keine Rücksendung dieser vollständig ausgefüllten Formulare erfolgen, kann eine ordnungsgemäße Registrierung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall wird bei einem Fehlalarm der höhere Gebührensatz vorgeschrieben werden.
Wählen Sie Ihr Bundesland aus:
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass Fehlalarme (Telefonwählgeräte) ausschließlich und ohne Zeitverzug unter der Notrufnummer 133 an die Landesleitzentrale der Landespolizeidirektion zu richten sind.



