Jedes Jahr sterben in Deutschland über 400 Menschen bei Bränden, 70 % davon nachts in den eigenen vier Wänden. Grund dafür ist der Geruchssinn, der im Schlaf nicht aktiv ist und somit verhindert, dass Sie den entstehenden Brand bemerken.
„Bin ich gesetzlich verpflichtet, Rauchwarnmelder in meiner/m Wohnung/Haus zu installieren?“
In vielen deutschen Bundesländern sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben.
„Woher weiß ich, welcher Rauchwarnmelder für mich der Richtige ist?“
Rauchwarnmelder müssen die Mindestanforderungen der Norm DIN EN 14604 erfüllen. Zusätzlich gibt es Qualitätszeichen wie z. B. die VdS-Zulassung oder das Q-Label, die die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit von Rauchwarnmeldern attestieren.
„Wie wird sichergestellt, dass ich den Alarm auch wirklich höre?“
Das Warnsignal eines DAITEM Melders ist mit 85 dB sehr laut und erfüllt die Norm DIN EN 14604. Es besteht aber auch die Möglichkeit, funkvernetzbare Melder zu installieren, welche im Brandfall im Verbund Alarm schlagen. Jede DAITEM Einbruchmeldeanlage kann um Rauch- und Kombimelder erweitert werden.
Der Daitem Rauch- und Wärmewarnmelder findet hauptsächlich Verwendung im privaten oder wohn ähnlichen Bereich nach DIN 14676 wie z. B. Einfamilienhäuser und Wohnungen.
Mit Funkmeldern lässt sich ein individuell an Ihre Bedürfnisse angepasstes, Funk-vernetztes Rauch-/Wärme-Warnmelder-System zusammenstellen.
Komfort-Funktionen der Rauch- und Kombimelder: