Da es sich bei Einbruchmelde- Videoüberwachungsanlagen um hochwertige elektronische Systeme handelt, können mit der Zeit durch verschiedenste Einflüsse – wie z.B. Beschädigung, Umwelteinflüsse, Abnützung von Verschleißteilen, Batterie- / Akkuentladungen – Störungen auftreten. Auch elektronische Sicherheitssysteme bedürfen der regelmäßigen Pflege und Wartung damit die Anlage im Ernstfall nicht versagt.
Nach Anhang E der OVE-Richtlinie R2 ist eine jährliche Wartung der EMA (Einbruchmeldeanlage) vorgeschrieben. Der Abschluss eines Wartungsvertrags bereits bei Übergabe der Anlage gewährleistet die zuverlässige Funktion der EMA.
Bei einer Wartung werden unter anderen folgende Tätigkeiten durchgeführt: