Die „Glasbruchmelder“ dienen der Außenhautüberwachung von Einbruchmeldeanlagen.
„Aktive Glasbruchmelder“ bestehen aus einem Ultraschall-Sender und einem bis mehreren Empfängern. Beide sind auf der Scheibe angebracht. Wird die Scheibe eingedrückt oder beschädigt, so ändert sich das Übertragungsmedium zwischen Sender und Empfänger. Aktive Glasbruchmelder benötigen eine Versorgungsspannung.
Diese „Passive Glasbruchmelder“ genannten Geräte arbeiten ebenfalls akustisch, werden jedoch direkt auf die zu überwachende Glasfläche geklebt und registrieren Körperschall. Ein piezoelektrischer Sensor reagiert auf typische Glasbruchschwingungen im Bereich um 100 kHz, die bei Zerstörung der Scheibe entstehen. Ein Auslösen durch Klopfen an die Glasscheibe ist nicht möglich. Der Überwachungsradius auf der Scheibe beträgt 1-2 Meter.
„Akustische Glasbruchmelder“ reagieren auf Luftschall und werden im Raum der zu überwachenden Glasfläche montiert. Sie haben ein eingebautes Mikrofon und reagieren auf charakteristische Frequenzen, die bei Bruch eines Glases entstehen. In der Regel sind dies tiefe Frequenzen (Einschlagen) und anschließend hohe Frequenzen (Glassplittern) sowie ggf. auch Infraschallwellen (Luftdruckänderungen), die beim Scheibendurchbruch entstehen. Die typische Mindestscheibengröße zur Auslösung beträgt etwa 30x30cm. Dies verhindert sicher ein Auslösen durch zerbrechende Trinkgläser. Der maximale Abstand des Glasbruchmelders zur Scheibe beträgt 7-10 Meter. Es werden dabei alle Scheiben innerhalb dieses Radius überwacht. Akustische Glasbruchmelder benötigen eine Versorgungsspannung.
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